Verordnungen und Administration
Eine physiotherapeutische Behandlung auf ärztliche Verordnung nach Krankenkassentarif dauert ca. 30 Minuten und umfasst in der Regel 9 Sitzungen. Die ärztliche Verordnung ist die Grundlage für die Übernahme der Kosten durch den Versicherer im Rahmen der Grundversicherung.
Wir arbeiten möglichst eng mit den verordnenden Ärzten zusammen, um frühzeitig weitere Verordnungen anzufragen, wenn die notwendigen Fortschritte noch nicht erreicht werden. Wir informieren die Ärzte zum Ende der Verordnung über den Behandlungsabschluss, sofern Patient und Arzt damit einverstanden sind.
- Aufwändige Physiotherapie, zum Beispiel nach Schlaganfall oder bei anderen neurologischen Erkrankungen dauert ca. 45 Minuten bei expliziter Verordnung von Bobath-Therapie durch den Arzt.
- Langzeitbehandlungen bedürfen zusätzlich zur ärztlichen Verordnung einer entsprechenden Kostengutsprache bei der Versicherung.
- Domizilbehandlungen (Heimbehandlungen) werden von Versicherern übernommen, wenn ein Transport in das ambulante Therapiezentrum nicht möglich ist.


