Bleiche Resort, Wald ZH  
 

Verordnungen und Administration


Eine physiotherapeutische Behandlung auf ärztliche Verordnung nach Krankenkassentarif dauert ca. 30 Minuten und umfasst in der Regel 9 Sitzungen. Die ärztliche Verordnung ist die Grundlage für die Übernahme der Kosten durch den Versicherer im Rahmen der Grundversicherung.

Wir arbeiten möglichst eng mit den verordnenden Ärzten zusammen, um frühzeitig weitere Verordnungen anzufragen, wenn die notwendigen Fortschritte noch nicht erreicht werden. Wir informieren die Ärzte zum Ende der Verordnung über den Behandlungsabschluss, sofern Patient und Arzt damit einverstanden sind.
  • Aufwändige Physiotherapie, zum Beispiel nach Schlaganfall oder bei anderen neurologischen Erkrankungen dauert ca. 45 Minuten bei expliziter Verordnung von Bobath-Therapie durch den Arzt.
  • Langzeitbehandlungen bedürfen zusätzlich zur ärztlichen Verordnung einer entsprechenden Kostengutsprache bei der Versicherung.
  • Domizilbehandlungen (Heimbehandlungen) werden von Versicherern übernommen, wenn ein Transport in das ambulante Therapiezentrum nicht möglich ist.
Der Patient bringt Versicherungskarte sowie ärztliche Verordnung zur ersten Therapiesitzung mit. Alles andere erledigen wir Therapeuten. Direktbehandlungen ohne ärztliche Verordnungen sind zu anderen Tarifen möglich. Gegebenenfalls halten wir mit dem behandelnden Arzt Rücksprache.

Praxis
Bleiche Physio

Jonastrasse 20
8636 Wald ZH
T 055 266 28 29
F 055 266 28 30
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